Barrierefreiheitserklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://storefront.prod.kulturpass.de/ erreichbaren Version 1.0.4 der KulturPass-Webanwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für Webseiten ergeben sich aus
§§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 09.06.2023 durchgeführten Bewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Webanwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden viele Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • An vielen Stellen in der Anwendung werden Informationen nicht korrekt ausgegeben. Die Struktur der Webseite ist für Nutzer*innen nur schwer erfahrbar. Die Bedienung der Webseitenelemente ist für Nutzer*innen über assistierende Technik nur schwer und teilweise nicht möglich.
  • An wenigen Stellen der Anwendung folgt die Lesereihenfolge der assistierenden Technik nicht der visuellen Darstellung.
  • Wenige Elemente der Anwendung sind nicht tastaturbedienbar oder die Bedienung entspricht nicht den Nutzererwartungen.
  • Auf dem Login Screen gibt es eine Fehlermeldung, die nach kurzer Zeit verschwindet.
  • In Teilen der Anwendung folgt der Tastaturfokus nicht der visuellen Präsentation.
  • Wenige Eingabefelder, die eine Eingabe erfordern, sind nicht als solche gekennzeichnet.
  • Fehler, die Nutzer*innen beeinträchtigen, werden an den jeweilig relevanten Anforderungen für assistierende Technik berichtet.
  • Wenige, aber sehr wichtige Inhalte der Anwendung werden nicht über assistierende Technik ausgegeben.
  • Beim Verkleinern der Breite auf 320 CCS Pixel wird horizontales Scrolling notwendig und die Elemente werden nicht sauber abgebildet.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, die aufgeführten Barrieren sukzessive zu beheben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2023 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Webanwendung aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Köthener Straße 2
10963 Berlin
E-Mail: Poststelle@bkm.bund.de
Telefon: +49 30 18 681- 44355

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de