Barrierefreiheitserklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter https://kulturpass-de.mirakl.net/ betriebenen Online-Plattform Mirakl.  

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für Webseiten ergeben sich aus
§§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.04.2023 durchgeführten Bewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Online-Plattform Mirakl ist teilweise barrierefrei. Es werden viele Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nur teilweise barrierefrei:

  • Nicht alle Informationen können durch einen Screen Reader ausgelesen werden.
  • Die Position des Tastaturfokus ist nicht immer klar ersichtlich.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Bei Schriftvergrößerung bzw. Verkleinerung der Fensterbreite auf 320 CSS Pixel kommt es in Teilen zu Verlust von Inhalten und Textüberlappungen.
  • Es sind nicht alle Funktionen mittels Tastaturnutzung ansteuerbar.  
  • Es gibt keinen Mechanismus, um sich wiederholende Inhalte, die auf allen Seiten der Plattform verfügbar sind, zu umgehen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, die aufgeführten Barrieren sukzessive zu beheben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.06.2023 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Online-Plattform Mirakl aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Köthener Straße 2
10963 Berlin
E-Mail: Poststelle@bkm.bund.de
Telefon: +49 30 18 681- 44355

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de