Barrierefreiheitserklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Version 1.0.4 der KulturPass-App (iOS) der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. 

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für mobile Anwendungen ergeben sich aus
§§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der KulturPass-App (iOS) beruht auf einer am 09.06.2023 durchgeführten Bewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die KulturPass-App (iOS) ist teilweise barrierefrei. Es werden viele Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Im Bereich „Favoriten“ werden wenige Informationen nicht ausgegeben. Fehlermeldungen werden nicht automatisch von Voice Over ausgegeben. Bereits ausgefüllte PIN und CAN Felder können nicht per Touch Bedienung erreicht werden.
  • Nicht alle Elemente in den Bereichen „Für Dich“ und „Suche“ können mit der Tastatur erwartungskonform bedient werden. Der „Hi“-Nutzer Bereich ist nicht per Tastatur erreichbar.
  • Im Login Screen verschwindet eine Fehlermeldung nach kurzer Zeit.
  • In der „Suche“ kann der Entfernungsradius nicht direkt per Texteingabe erfasst werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, die aufgeführten Barrieren sukzessive in den nächsten Versionen der App zu beheben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2023 erstellt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten in der KulturPass-App aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Köthener Straße 2
10963 Berlin
E-Mail: Poststelle@bkm.bund.de
Telefon: +49 30 18 681- 44355

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de